Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Die BU-Versicherung in Deutschland richtet sich grundsätzlich an Arbeitnehmer, kann aber genauso von Freiberuflern und Selbstständigen abgeschlossen werden. Doch wie verhält es sich bei Beamten? Für sie ist die Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich nicht vorgesehen, dafür existiert für diese Berufsgruppe eine andere Versicherungsform, die in ihrem Leistungskatalog fast ebenbürtig mit der BU-Versicherung ist. Die Rede ist von der Dienstunfähigkeitsversicherung. Der andere Name ergibt sich daraus, dass Beamte in Deutschland im Dienste des Staates stehen und somit rein rechtlich gesehen keinen Beruf ausüben. Demnach kann ein Beamter auch nicht berufsunfähig, sondern lediglich dienstunfähig werden.
Doch genug der Haarspalterei. Vergleicht man beide Versicherungsformen, wird man feststellen, dass diese sich kaum voneinander unterscheiden. Es gibt lediglich ein paar kleine Unterschiede. Diese bestehen z. B. darin, dass bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung kein ärztliches Gutachten durch einen vom Versicherten ausgewählten oder von der Versicherung gestellten Arzt angefertigt wird, sondern für diese Aufgabe in der Regel der Amtsarzt der zuständigen Behörde eingesetzt wird. Die Versicherung ist dabei verpflichtet, eine durch diesen Arzt festgestellte Dienstunfähigkeit anzuerkennen, ohne eine nochmalige Untersuchung durch einen durch die Versicherung gestellten Arzt zu fordern.
Das Ruhegehalt bei der Dienstunfähigkeitsversicherung
Ein weiterer Unterschied ist, dass bei der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht jeder Versicherte grundsätzlich die gleichen Leistungen erhält. Wie hoch das so genannte Ruhegehalt - so werden die Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet -ausfällt, hängt in erster Linie von der Anzahl der Dienstjahre ab, die der Beamte bereits geleistet hat. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Beamte erst dann Anspruch auf die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung hat, wenn er mindestens fünf Jahre im Dienst war. Wer sich schon vorher gegen eine Dienstunfähigkeit versichern möchte, sollte das im Rahmen einer zusätzlichen, privaten Dienstunfähigkeitsversicherung tun. Auch diese wird inzwischen von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Da sich - wie bereits erwähnt - die Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung grundsätzlich an der Anzahl der abgeleisteten Dienstjahre orientieren, könnte sich daraus durchaus ein Problem für Beamte in höheren Laufbahnen bzw. Akademiker ergeben. Sie treten in der Regel erst in einem fortgeschrittenen Alter in die Laufbahn als Beamter ein und können somit weit weniger Dienstjahre ableisten, als ein Beamter im niederen Dienst, der bereits in sehr jungem Alter verbeamtet wird. Die Anzahl der abgeleisteten Dienstjahre reichen bei Beamten in einer höheren Laufbahn also oft nicht komplett aus, um im Ernstfall ein Ruhegehalt zu erhalten, mit dem der komplette Lebensunterhalt abgedeckt werden kann.
Diesen Beamten bleibt nur übrig, zusätzlich zur Dienstunfähigkeitsversicherung eine private Vorsorge gegen die Dienstunfähigkeit zu treffen. Dafür bieten viele Versicherer inzwischen spezielle Policen für Beamte in höheren Laufbahnen an.