Wann zahlt die BU-Versicherung?

Feststellen der Berufsunfähigkeit

Aus den bisher im Rahmen dieses Ratgebers zur Verfügung stellten Informationen ergibt sich die Frage, wie eine Berufsunfähigkeit überhaupt festgestellt werden kann. Dazu muss grundsätzlich angemerkt werden, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Versicherungsform ist, die ihre Leistungen ausschließlich auf Antrag auszahlt. Für den Versicherten bedeutet das: Im Fall einer vermuteten Berufsunfähigkeit muss dieser zunächst einen Antrag bei seinem Versicherer stellen, der anschließend auf seine Richtigkeit geprüft wird. Erst wenn dieser Antrag bewilligt ist, kann die Versicherungsleistung ausgezahlt werden.

Dabei muss dem Versicherten klar sein, dass es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Versicherungsform handelt, die ihre Leistungen in der Regel nur nach ganz genauer Prüfung auszahlt. Grund dafür ist, dass es hier mitunter um sehr hohe Beträge geht, wenn beispielsweise die Versicherung im Rahmen einer Berufsunfähigkeit die Leistung bis zum Eintritt in den Altersruhestand Monat für Monat bezahlen muss.

Größte Schwierigkeit beim Feststellen einer Berufsunfähigkeit ist, dass diese - außer bei Unfällen - oftmals schleichend verläuft und daher nicht von einem Tag auf den anderen diagnostiziert werden kann. Grundlegende Anforderung, um überhaupt eine Berufsunfähigkeit diagnostizieren zu können, ist die Untersuchung bei einem Arzt beziehungsweise Facharzt. Wenn diese in seiner Diagnose angibt, dass der Patient für einen Zeitraum von voraussichtlich mehr als sechs Monaten nicht in seinem zuvor ausgeübten Beruf weiter tätig sein kann, sollte der Antrag für die Auszahlung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eingereicht werden.

Dabei ist es wichtig, direkt bei Stellen des Antrags alle Unterlagen, die man von medizinischer Seite erhalten hat, mit bei der Versicherung einzureichen. Dieses Vorgehen vermeidet unnötig lange Wartezeiten beziehungsweise verkürzt die Zeit bis zur (hoffentlich erfolgreichen) Prüfung des Antrags. Allerdings kann es vorkommen, dass einige Versicherer das zuvor erstellte Gutachten eines Arztes, den der Versicherte selbst ausgewählt hat, nicht anerkennen und eine erneute Untersuchung bei einem durch die Versicherung vorgegebenen Arzt fordern. Grundsätzlich hat der Versicherte dabei die Möglichkeit, sich gegen eine solch neue Untersuchung zu wehren, allerdings besteht dabei wenig Aussicht auf Erfolg. Letztendlich wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als die erneute Untersuchung in Kauf zu nehmen.

Leider gibt es immer wieder Probleme bei der Erstellung von medizinischen Gutachten, die anschließend von der Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen eines Antrags zur Auszahlung von Versicherungsleistungen akzeptiert werden sollen. Experten empfehlen daher, direkt beim Stellen des Antrags den Arzt gegenüber der Versicherung von seiner gesetzlich geforderten Schweigepflicht zu entbinden. Damit ermöglicht es der Versicherte seinem Arzt, direkt mit der Versicherung zu kommunizieren und damit den Beantragungsprozess oftmals stark zu beschleunigen. Aus den gleichen Gründen kann es hilfreich sein, auch die Krankenkasse von der geforderten Schweigepflicht zu entbinden.

Doch das ist noch nicht alles. Die meisten Versicherer fordern beim Stellen eines Antrags zur Auszahlung von Leistungen im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, dass der Versicherte eine so genannte Berufskunde mit seinen Unterlagen eingereicht. Dabei handelt es sich um eine detaillierte Aufstellung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeiten, in der außerdem alle Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen aufgeführt werden müssen. Zusätzlich zu diesen Angaben muss der Versicherte auch die Höhe seines aktuellen Einkommens sowie eventueller Bezüge in der Vergangenheit mit angeben. Dieses Dokument sollte am besten in Form einer chronologischen Reihenfolge strukturiert werden, so dass die Versicherung auf den ersten Blick sehen kann, zu welchem Zeitpunkt der Versicherte welche Tätigkeiten ausgeführt hat.

Wer sich nicht zutraut, diese Berufskunde selbst vollständig zu erstellen, kann Hilfe bei seiner zuständigen Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder einer Gewerkschaft bekommen. Hier gibt es in der Regel immer einen Experten, der für genau diese Fälle zuständig ist und wertvolle Dienste beim gesamten Beantragungsprozess der Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten kann.

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