Leistungszeitraum einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungs- und Leistungszeitraum einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Versicherungsformen, welche ihre Leistungen am längsten ausbezahlen. Sie ist grundsätzlich so gestaltet, dass der Versicherte die Bezüge aus der Versicherung vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum Zeitpunkt, an dem er in den Altersruhestand wechselt, erhält. Ältere Versicherungsverträge legen dabei in der Regel ein fixes Alter fest, bis zu dem der Versicherte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen kann. In neueren Versicherungsverträgen dagegen ist oftmals nur noch die Angabe enthalten, dass der Versicherte die Leistungen bis zum Renteneintritt beziehen kann.
Aus diesem Grund kann es bei alten Versicherungsverträgen Probleme geben. Oftmals ist hierbei lediglich eine Leistungszahlung bis zu einem Alter von beispielsweise 63 Jahren gegeben, wären zwischenzeitlich die Renteneintrittsgrenzen um mehrere Jahre nach oben verschoben wurden. Für den Versicherten bedeutet das: Im Zweifelsfall klafft eine Lücke von mehreren Jahren, in denen er noch keine Rente beziehen, aber auch keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten kann. Für diesen Fall sollte rechtzeitig anderweitig vorgesorgt werden.
Ganz wichtig ist es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, zwischen der Leistungsdauer und der Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer stellt dabei genau das dar, was im vorigen Abschnitt beschrieben wurde - also die Zeit, in der der Versicherte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt bekommt.
Die Versicherungsdauer dagegen kann einen komplett anderen Zeitraum umfassen. Es handelt sich dabei um den Zeitraum, in dem der Versicherte überhaupt Anspruch auf die Auszahlung von Leistungen aus dieser Versicherungsform hat - kurz gesagt: Die Zeit, in der man im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichert ist. Viele Versicherer machen bei diesen beiden Zeiträumen durchaus größere Unterschiede. So ist es beispielsweise möglich, dass die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich bis zum 65. Lebensjahr ausgezahlt werden, der Versicherungszeitraum aber lediglich bis zum 58. Lebensjahr andauert. Das bedeutet, der Versicherte erhält lediglich dann Leistungen aus der Versicherung, wenn er vor Vollendung des 58. Lebensjahres berufsunfähig wird. Diese Leistungen werden dann maximal bis zum 65. Lebensjahr ausgezahlt. Im ungünstigen Fall würde der Versicherte dabei seine Leistungen also nur für einen Zeitraum von sieben Jahren ausgezahlt bekommen.
Aus diesen Informationen ergibt sich die Tatsache, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Idealfall einen Versicherungszeitraum aufweisen sollte, der mit dem Leistungszeitraum genau übereinstimmt. Nur in diesem Fall genießen Sie die Sicherheit, dass Sie bis zum Eintritt ins Rentenalter vollständig gegen eine Berufsunfähigkeit abgesichert sind und die Leistungen im Zweifelsfall sogar dann erhalten, wenn Sie nur ein Jahr vor Eintritt in die Rente plötzlich noch berufsunfähig werden.